Studieren in Polen - praktische Informationen

⇑Eckdaten

Land: Polen
Einwohner (Mio.): 36,5 (2025)
Fläche (km2): 313933
Amtssprache: Polnisch
Währung: Polnischer Zloty (PLN)
Telefonvorwahl: +48
Internetnutzer (Mio.): 24,8 (2025)
Anzahl der Studierenden: 1.397.522 (2024)
Studierende in % der Bevölkerung von 20-24 Jahren: 41,8 (2024)
Frauenanteil unter Studierenden (%): 60,1 (2024)
Studierende - Bachelor: 917.239 (2024)
Studierende - Master: 459.478 (2024)
Studierende - Promotion: 20.433 (2024)
Studiengebühren - Bachelor (EUR pro Jahr): Vollzeitstudium auf Polnisch an öffentlichen Hochschulen kostenlos (EU/EWR-Bürger und manche anderen Ausländer); sonst legt die Hochschule die Gebühr fest, auf Englisch meist 2.000–6.000 € pro Jahr; außerhalb der EU ohne Gleichstellung mit Polen mind. 2.000 € pro Jahr (2026/27)
Studiengebühren - Master (EUR pro Jahr): Vollzeitstudium auf Polnisch an öffentlichen Hochschulen kostenlos (EU/EWR-Bürger und manche anderen Ausländer); sonst legt die Hochschule die Gebühr fest, auf Englisch meist 2.000–6.000 € pro Jahr; außerhalb der EU ohne Gleichstellung mit Polen mind. 2.000 € pro Jahr (2026/27)

Ein Vollzeitstudium auf Polnisch an öffentlichen Hochschulen ist für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz kostenlos, Studiengänge auf Englisch kosten meist 2.000–6.000 € pro Jahr. Polen hat 344 Hochschulen, und auch Vollzeitstudierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen ohne Arbeitserlaubnis jobben. Hier erfährst du, wie die Zulassung läuft und was ein Studienmonat kostet (meist PLN 1.500–2.000).

⇑Hochschulen

Eine Gruppe junger Menschen mit Stadtführer auf dem Hauptmarkt in Krakau

Polen hat eines der größten Hochschulsysteme der EU. Laut RAD-on, der offiziellen Datenbank des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung, gibt es derzeit 344 Hochschulen:

  • 136 öffentliche Hochschulen – 104 wissenschaftliche (darunter Universitäten und Technische Universitäten) und 32 berufsbezogene,
  • 191 nichtöffentliche (private) Hochschulen,
  • 17 kirchliche Hochschulen.

Die meisten öffentlichen Hochschulen unterstehen dem Wissenschaftsminister (95). Die übrigen gehören zu anderen Ministerien: Kultur – Kunstakademien (19), Gesundheit – Medizinische Universitäten (10), Verteidigung (6), Inneres (3), Infrastruktur – Seefahrtsuniversitäten (2) und Justiz (1).

Jede Hochschule und jeden Studiengang kannst du in RAD-on prüfen – der offiziellen Datenbank, die zeigt, ob eine Hochschule tätig ist und was sie unterrichten darf. Studiengänge für internationale Studierende findest du am einfachsten im Study Finder der NAWA, der polnischen Agentur für akademischen Austausch.

Hochschulen in Polen – Profile

⇑Studiensystem

Die Studienstufen legt das Gesetz über Hochschulbildung und Wissenschaft fest:

  • Studium erster Stufe – mindestens 6 Semester, Abschluss Bachelor (licencjat); ingenieurwissenschaftliche Studiengänge – mindestens 7 Semester,
  • Studium zweiter Stufe (Master) – 3 bis 5 Semester,
  • einstufiges Masterstudium – 9 bis 12 Semester, z. B. Medizin oder Jura,
  • Doktorandenschulen – 6 bis 8 Semester.

Ein Studiengang kann ein praktisches Profil haben (mehr als die Hälfte der ECTS-Punkte für praktische Lehrveranstaltungen) oder ein allgemein-akademisches Profil (mehr als die Hälfte der ECTS-Punkte für forschungsbezogene Lehrveranstaltungen). Ein Teilzeitstudium kann länger dauern als ein Vollzeitstudium. Das Studienjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September und ist in zwei Semester aufgeteilt.

Polen – Bachelorstudiengänge
Polen – einstufige Studiengänge
Polen – Masterstudiengänge
Polen – Promotionsstudiengänge

⇑Zulassung

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – jede Hochschule führt ihr eigenes Verfahren durch, meist über ihr Online-Registrierungssystem (oft IRK genannt). Du legst ein Konto an, wählst deine Studiengänge, lädst deine Dokumente hoch und zahlst die Bewerbungsgebühr.

Die Hochschulen müssen ihre Zulassungsregeln bis zum 30. Juni des Vorjahres veröffentlichen – du hast also mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung. Die Termine für die Registrierung legt jede Hochschule selbst fest. Laut NAWA startet die Bewerbung für Bachelor- und Masterstudiengänge meist im April oder Mai und kann bis zu sechs Monate dauern.

Für ein Studium erster Stufe oder ein einstufiges Masterstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt. Zeugnisse aus EU-, OECD- und EFTA-Ländern sowie IB- und EB-Diplome werden in Polen per Gesetz anerkannt; andere Zeugnisse muss meist zuerst eine regionale Schulbehörde (Kuratorium) anerkennen. Ist dein Zeugnis nicht auf Polnisch oder Englisch, leg eine Übersetzung bei.

Für ein Studium zweiter Stufe brauchst du einen Abschluss erster Stufe; die Kriterien legt die Hochschule fest (Notendurchschnitt, Gespräch, Prüfung).

Die Zulassungsergebnisse sind öffentlich. Wirst du abgelehnt, kannst du beim Rektor Widerspruch einlegen.

Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich so früh wie möglich: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und auf einen Termin im Konsulat wartest du oft lange (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

⇑Aufnahmeprüfungen

In Polen ersetzen die Ergebnisse des Schulabschlusses die Aufnahmeprüfung: Polnische Bewerberinnen und Bewerber werden über ihre Matura-Ergebnisse zugelassen, Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Zeugnis nach den Regeln der Hochschule – meist über die Noten im Zeugnis. Eine zusätzliche Prüfung darf eine Hochschule nur ansetzen, wenn sie Folgendes prüfen muss:

  • künstlerische Fähigkeiten – z. B. für Musik, bildende Kunst oder Schauspiel,
  • körperliche Fitness – z. B. für Sport,
  • besondere Eignungen, die der Schulabschluss nicht abfragt.

Solche Prüfungen dürfen keine Fächer abdecken, die Teil der Abschlussprüfung sind. Lies die Zulassungsregeln deines Studiengangs – bei englischsprachigen Studiengängen steht dort genau, wie ausländische Zeugnisse bewertet werden.

⇑Sprache

Die meisten Studiengänge laufen auf Polnisch. Willst du auf Polnisch studieren, verlangt die Hochschule einen Nachweis deiner Sprachkenntnisse – zum Beispiel ein staatliches Zertifikat in Polnisch als Fremdsprache (certyfikatpolski.pl) oder den Abschluss eines Vorbereitungskurses. Das nötige Niveau steht in den Zulassungsregeln.

Die Zahl der Studiengänge auf Englisch wächst – du findest sie im Study Finder der NAWA. Dafür verlangen die Hochschulen meist einen Nachweis deiner Englischkenntnisse, z. B. IELTS oder TOEFL; das nötige Niveau steht in den Zulassungsregeln.

Denk daran: Für Studiengänge in einer Fremdsprache werden meist Studiengebühren fällig, auch an öffentlichen Hochschulen und auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger (siehe: Studiengebühren).

⇑Aufenthalt und Formalitäten

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein – ein Visum ist nicht nötig. Bleibst du länger als 3 Monate in Polen, musst du deinen Aufenthalt registrieren lassen, und zwar beim Woiwoden (dem Woiwodschaftsamt, also der regionalen Regierungsbehörde) deines Wohnorts – spätestens am Tag nach Ablauf von 3 Monaten seit deiner Ankunft. Den Antrag stellst du persönlich. Als Studierende oder Studierender legst du eine Bescheinigung deiner Hochschule bei, einen Nachweis der Krankenversicherung und eine schriftliche Erklärung, dass du genug Geld für deinen Lebensunterhalt hast. Die Registrierung und die Bescheinigung sind kostenlos, und die Bescheinigung gilt 10 Jahre. Hinweis: Laut NAWA ist die Bescheinigung unbefristet gültig – wenn das für dich wichtig ist, prüf die aktuelle Regel beim Woiwodschaftsamt.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR reisen meist mit einem nationalen Visum (Typ D) zu Studienzwecken ein. Du beantragst es bei einem polnischen Konsulat; laut NAWA dauert die Entscheidung bis zu 15 Tage, auf einen Termin kannst du aber viel länger warten – fang also früh an. Du brauchst unter anderem deinen Zulassungsbescheid, eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel. In Polen beantragst du – bevor dein Visum abläuft – beim Woiwodschaftsamt eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium; seit dem 27. April 2025 geht das nur noch online über das System MOS. Die erste Erlaubnis für Studierende im ersten Jahr gilt 15 Monate, spätere für die Studiendauer plus 3 Monate (bis zu 3 Jahre). Du musst zeigen, dass dir nach Abzug der Wohnkosten mehr als PLN 1.010 im Monat bleiben, wenn du allein lebst (PLN 823 pro Person in einer Familie), plus Geld für die Heimreise (2026).

Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU können vor der Ankunft eine private Versicherung abschließen oder mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) einen Vertrag über eine freiwillige Versicherung schließen – laut NAWA kostet das für Studierende rund 15 € im Monat.

⇑Studiengebühren

Ein Vollzeitstudium auf Polnisch an öffentlichen Hochschulen ist kostenlos für polnische Staatsangehörige, Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, Inhaberinnen und Inhaber der Karta Polaka (Polenkarte) und andere Ausländer, die zu denselben Bedingungen wie polnische Staatsangehörige studieren.

Das Gesetz erlaubt öffentlichen Hochschulen aber, unter anderem für Folgendes Gebühren zu verlangen:

  • Teilzeitstudium (Lehrveranstaltungen am Wochenende oder abends),
  • Studiengänge in einer Fremdsprache,
  • Wiederholung von Lehrveranstaltungen wegen schlechter Ergebnisse,
  • Lehrveranstaltungen außerhalb des Studienprogramms,
  • Zulassung, Studierendenausweis, Zweitschriften von Dokumenten, Wohnheime und Mensen.

Laut NAWA kosten Studiengänge auf Englisch meist 2.000 bis 6.000 € pro Jahr, je nach Hochschule und Studiengang (MBA-Programme rund 8.000–12.000 €). Nichtöffentliche Hochschulen legen ihre Gebühren selbst fest. Die Höhe findest du auf der Website deiner Wunschhochschule.

Studierende von außerhalb der EU, die nicht zu denselben Bedingungen wie polnische Staatsangehörige studieren, zahlen auch für Studiengänge auf Polnisch (erste und zweite Stufe sowie einstufiger Master) mindestens 2.000 € pro Jahr. Doktorandenschulen verlangen keine Studiengebühren und zahlen allen Doktorandinnen und Doktoranden in Vollzeit ein Stipendium.

⇑Wohnen und Lebenshaltungskosten

Laut NAWA gibt eine Studentin oder ein Student in Polen meist PLN 1.500–2.000 im Monat aus:

  • Studierendenwohnheim – PLN 400–600,
  • Essen – PLN 700–900,
  • öffentlicher Nahverkehr – PLN 50–60.

Aus welchem Jahr diese Zahlen stammen, sagt NAWA nicht – in Warschau, Krakau oder Breslau gibst du mehr aus, vor allem wenn du ein Zimmer mietest. Trotzdem lebt es sich in Polen als Studierende oder Studierender relativ günstig.

Plätze im Studierendenwohnheim vergibt die Hochschule – Regeln und Bewerbungsfristen findest du auf ihrer Website. Für Wohnheime und Mensen darf die Hochschule Gebühren verlangen.

⇑Stipendien

Polnische Hochschulen bieten nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung – aber nicht alles steht allen internationalen Studierenden offen:

  • Rektorstipendium – für herausragende Studienleistungen oder wissenschaftliche, künstlerische oder sportliche Erfolge (mindestens auf nationaler Ebene); es steht Studierenden jeder Staatsangehörigkeit offen. Gewinnerinnen und Gewinner internationaler Olympiaden bekommen es im ersten Jahr, wenn sie im Jahr ihres Schulabschlusses mit dem Studium beginnen,
  • Sozialstipendium – wenn das monatliche Einkommen pro Person in deiner Familie PLN 2.099,70 netto (2026/27) nicht übersteigt; von den Ausländern haben nur bestimmte Gruppen Anspruch, z. B. Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, Personen mit Daueraufenthalt, Inhaberinnen und Inhaber der Karta Polaka und alle mit einem C1-Zertifikat in Polnisch,
  • Stipendium für Studierende mit Behinderung,
  • Beihilfe in Notlagen – wenn du vorübergehend in eine schwierige Lage gerätst.

Sozialstipendium und Rektorstipendium zusammen dürfen PLN 3.667 im Monat nicht übersteigen. Unterstützung bekommst du insgesamt für 12 Semester im Studium erster und zweiter Stufe und im einstufigen Master. Doktorandinnen und Doktoranden an Doktorandenschulen erhalten ein Doktorandenstipendium.

Die NAWA hat außerdem Stipendienprogramme für internationale Studierende, z. B. die Banach-Stipendien für Studierende aus ausgewählten Entwicklungsländern und das General-Anders-Programm für Menschen polnischer Herkunft – Details auf nawa.gov.pl. Ein Semester oder Jahr in Polen kannst du auch über Erasmus+ mit deiner Heimathochschule verbringen.

⇑Arbeiten neben dem Studium

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen ohne Genehmigung arbeiten. Laut NAWA brauchen auch Vollzeitstudierende von außerhalb der EU/des EWR mit Studentenvisum oder befristeter Aufenthaltserlaubnis keine Arbeitserlaubnis, und eine Stundengrenze gibt es nicht. Dasselbe gilt nach dem Abschluss eines Vollzeitstudiums in Polen.

Zwei Dinge solltest du wissen:

  • bist du unter 26 und arbeitest mit einem Auftragsvertrag (umowa zlecenie), solange du den Studierendenstatus hast, zahlst du keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge; die Befreiung gilt nicht, wenn du beim selben Arbeitgeber auch einen Arbeitsvertrag hast, und du musst dem Arbeitgeber Bescheid sagen, wenn du dein Studium beendest oder 26 wirst,
  • Steuererleichterung für junge Menschen – bist du unter 26 und in Polen steuerpflichtig, sind Einkünfte aus Arbeitsverträgen, Auftragsverträgen, Absolventenpraktika und Ausbildungen bis PLN 85.528 im Jahr von der Einkommensteuer (PIT) befreit.

Polen – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

⇑Nützliche Links


Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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